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Energie ausweise

Energieausweise
für Wohngebäude:

Der Gebäudeenergieausweis bewertet da Gebäude aus energetischer Sicht, und ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei der Vermietung oder dem Verkauf von Gebäuden Pflicht in Deutschland. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Nachweis über den Energiebedarf eines Gebäudes und sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da er Käufern oder Mietern eine Vergleichbarkeit für den Energieverbrauch liefert.

Der Energieausweis steht in zwei Varianten zur Verfügung: verbrauchs- oder bedarfsorientiert. Das Baujahr und die Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes reguliert, welche Variante des Ausweises erforderlich ist.

Der Energieausweis hat nach Ausstellung eine Gültigkeit von 10 Jahren.

 

Für Fragen bei der Erstellung eines Energieausweises stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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